News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | M. G8., Großalmerode / Hessen | 375398 | ||
Datum | 13.12.2006 16:23 MSG-Nr: [ 375398 ] | 11542 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Aaaahhh! Endlich jemand vom Fach. Also gut, man(Frau) wird allenthalben Verurteilt wegen eines Verstoßes gegen einen Paragraphen der StVO. Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Nicht richtig. Über das "ob" man Sonderrechte hat, wird nie Streit bestehen. Nur wenn etwas passiert, dann hat man einen Fehler beim "wie" man diese Rechts ausübt gemacht. Und das ist es letztlich, was das ganze zum Problem macht, falls etwas passiert. "ob", "wie" - ich möchte nie in die Predoullie kommen, auf dem Weg ins Gerätehaus jemanden zu verletzen oder gar schlimmer! Eine OLG-Entscheidung, die man als feuerwehrfreundlich interpretieren könnte ändert daran auch nichts. Btw. 81 km/h innerorts sind für mich in keinem Fall verhältnismäßig oder entschuldbar, ich glaube das OLG Stuttgart wäre bei 81 km/h oder mehr auch nicht mehr so kulant gewesen, wie es bei den genannten 78 km/h war, oder gibt es den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwischenzeitlich nicht mehr (?) - kann ja sein? Wie viel Zeit soll denn bei einer Anfahrt von ca. 4 km zum Feuerwehrhaus bei ca. 30 km/h schneller als erlaubt (erlaubt sind 50 km/h) gewonnen werden? Ich komme da auf so ca. 1,8 min.! Geil, oder!?! Und ich möchte das Thema nicht immer nur auf die Geschwindigkeit begrenzen. Frau Midunsky, kennen Sie folgenden Fall: Flughafengroßalarm: TLF 24/50 kippt um - PKW-Fahrer tot bzw. Tödlicher Unfall im Einsatz: Verfahren gegen Feuerwehrmann eingestellt ? Das war eine Einsatzfahrt mit Martinshorn und Blaulicht, und trotz allem (schwerhöriger, betrunkener Fahrer, der trotz drei vor ihm haltender Fahrzeuge in die Kreuzung einfährt, nur weil er "Grün" hat) wird noch eine Geldbuse für den Feuerwehrmann fällig, ah ja, wie hoch war die wohl??? Im Einsatz, und hier vor allem auf der Fahrt zum Gerätehaus bzw. zur Einsatzstelle stehe wir immer mit einem Bein im "Gefängnis", und genau das muss jedem von uns bewußt sein. Das muss ausgebildet werden und es müssen Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie man derartige Klippen umschiffen kann. Rechtfertigungsorgien unter Zuhilfenahme der StVO sind da wohl weniger geeignet. Ich favorisiere da schon eher meine Rechnung von oben, was z.B. bringt es an Zeit, schneller als erlaubt zu fahren, bzw. andere Verkehrsregeln zu missachten. Was bingt es 1,8 min. später am Einsatzort anzukommen, als überhaupt nicht? Als RA'tin sind Sie natürlich auf Mandanten angewiesen, aber Prophylaxe kann auch nicht schaden, oder!?! Gruß U. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Meinungsäußerung. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|