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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 375413 | ||
Datum | 13.12.2006 17:00 MSG-Nr: [ 375413 ] | 11707 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Katja Midunsky Nicht richtig. Über das "ob" man Sonderrechte hat, wird nie Streit bestehen. Hmm, naja, wie war das noch mit Dienstanweisungen vs. StVO? Oder die TM-Unterlagen in Nds, die den Eindruck erwecken, es gäbe keine SoRe für Privatfahrzeuge? Geschrieben von Uwe Fischer "ob", "wie" - ich möchte nie in die Predoullie kommen, auf dem Weg ins Gerätehaus jemanden zu verletzen oder gar schlimmer! das wird wohl keiner wollen - egal ob auf dem Weg zum Einsatz oder zum Einkaufen. Geschrieben von Uwe Fischer
Ich denek nicht, dass man Verhältnismäßig mit ja/nein und einer konkreten Geschwindigkeit festmachen kann. Auch bei gegebener Situation ist da doch ein fließender Übergang mit zunehmender Geschwindigkeit. Geschrieben von Uwe Fischer Wie viel Zeit soll denn bei einer Anfahrt von ca. 4 km zum Feuerwehrhaus bei ca. 30 km/h schneller als erlaubt (erlaubt sind 50 km/h) gewonnen werden? Ich komme da auf so ca. 1,8 min.! Geil, oder!?! Das hängt von der Geschwindigkeit ab, auf die die 30 km/h draufgepackt werden. Also wieder keine konkrete Aussage möglich, wieviel km/h noch okay sind. Aber mal so als kleiner gedanklicher Ansatz - Der durschnittliche Anfahrtsweg zum GH entspricht doch auch ungefähr der durchschnittlichen Anfahrt zum Einsatzort. Wenn man nun Sonderrechte für PKW generell und unter allen Umständen als "braucht man nicht und bringt keinen relevanten Zeitgewinn" in Frage stellt, muss man aber auch drüber Nachdenken, inwiefern man denn noch die SoSi auf dem Fahrzeugdach braucht.... Natürlich ist das Unfallrisiko mit einem nicht blaubeleuchteten PKW größer als wenn da ein 14 Tonner mit Getröte durch die Gegend rollt udn entsprechend zu berücksichtigen. Aber keine Sonderrechte bedeutet dann auch kein Parken im Halteverbot, nicht an einer Verkehrsinsel wenden, wenn dort ein Verbotsschild steht, nicht die Bushaltestelle zur Parklücke umfunktionieren usw. Geschrieben von Uwe Fischer Im Einsatz, und hier vor allem auf der Fahrt zum Gerätehaus bzw. zur Einsatzstelle stehe wir immer mit einem Bein im "Gefängnis", und genau das muss jedem von uns bewußt sein. Das muss ausgebildet werden und es müssen Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie man derartige Klippen umschiffen kann. Ja. Da hilft es aber nicht zusagen, dass man auf der Anfahrt keine hätte, wenn selbst das Bundesverkehrsministerium da anderer Auffassung ist. Was kommt denn von der niemals-SoRe-im-PKW-Fraktion auf die Frage nach den nicht-Rasen/Ampel/Vorfahrts-Fällen von Sonderrechtsinanspruchname für 'ne Antwort? Doch hoffentlich wohl nicht "Naja, beim Parken im Halteverbot kann man ja ein Auge zudrücken"? - Bravo, rechtsunsicherheit in Reinform. Wie soll da der "Azubi" nun wissen, was okay ist und was nicht? Sicher, wenn er schlau ist fährt er nun ganz StVO-konform, Organisationsverschulden in Hinblick auf Hilfsfrist & Co setzt ja eher ein paar Ebenen höher an, wenn man nachts um halb drei 5 Minuten vor einer roten Baustellenampel wartet und 200m entfernt vom GH parkt. Geschrieben von Uwe Fischer Endlich jemand vom Fach. Das war Sven T. auch schon... Geschrieben von Uwe Fischer Als RA'tin sind Sie natürlich auf Mandanten angewiesen, aber Prophylaxe kann auch nicht schaden, oder!?! Vielleicht sollte sie dir für das Geschriebene eine entsprechene Rechnugn ausstellen. Da war doch mal was mit Rechtsberatung nicht von Jedermann und Gebührenordnungen... Alternativ bliebe die Lösung sachlich zu bleiben... ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | ||||
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