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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 375429 | ||
Datum | 13.12.2006 18:01 MSG-Nr: [ 375429 ] | 11656 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe Fischer "ob", "wie" - ich möchte nie in die Predoullie kommen, auf dem Weg ins Gerätehaus jemanden zu verletzen oder gar schlimmer! Selbstverständlich ich auch nicht. Geschrieben von Uwe Fischer Btw. 81 km/h innerorts sind für mich in keinem Fall verhältnismäßig oder entschuldbar, ich glaube das OLG Stuttgart wäre bei 81 km/h oder mehr auch nicht mehr so kulant gewesen, wie es bei den genannten 78 km/h war, oder gibt es den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwischenzeitlich nicht mehr (?) - kann ja sein? Doch war es. Bitte mal beiliegenden Link lesen: OLG Stuttart Für das Gericht waren außerorts auch 161 km/h statt 100 km/h in Ordnung. Geschrieben von Uwe Fischer Wie viel Zeit soll denn bei einer Anfahrt von ca. 4 km zum Feuerwehrhaus bei ca. 30 km/h schneller als erlaubt (erlaubt sind 50 km/h) gewonnen werden? Ich komme da auf so ca. 1,8 min.! Geil, oder!?! Richtig. Aus diesem Grund stelle ich, wenn ich in der Grundausbildung TM Straßenverkehrsrecht mache erst die Rechtslage dar und sage dann - mit o.g. Rechnung bzw. entsprechender Tabelle dar, warum die Inanspruchnahme von Sonderrechte in der Regel keinen Sinn macht. Geschrieben von Uwe Fischer Frau Midunsky, Bitte nicht so förmlich, wir sind alle bei der Feuerwehr. :o) Geschrieben von Uwe Fischer Das war eine Einsatzfahrt mit Martinshorn und Blaulicht, und trotz allem (schwerhöriger, betrunkener Fahrer, der trotz drei vor ihm haltender Fahrzeuge in die Kreuzung einfährt, nur weil er "Grün" hat) wird noch eine Geldbuse für den Feuerwehrmann fällig, ah ja, wie hoch war die wohl??? Natürlich kenne ich diese Fall, er gehört standardmäßig dazu, wenn ich Ausbildung mache. Leider habe ich keine Informationen darüber, wie hoch die Geldbuße war. Aber immerhin war es keine Verurteilung und auch keine Freiheitsstrafe, die bei fahrlässiger Tötung durchaus auch möglich gewesen wäre. Ich vertrete eigentlich auch eher die Meinung, dass Sonderrechte für Privat-Pkws bei Ordnungswidrigkeitenverfahren sehr nützlich sind. Im Strafverfahren taugen sie dafür nur bedingt. Geschrieben von Uwe Fischer Im Einsatz, und hier vor allem auf der Fahrt zum Gerätehaus bzw. zur Einsatzstelle stehe wir immer mit einem Bein im "Gefängnis", und genau das muss jedem von uns bewußt sein. Sehe ich nicht so, wenn man weiß, wie gewisse Spielregeln gehen und wann die Inanspruchnahme von Sonderrechte mit dem Privat-Pkw ungefährlich möglich ist. Ich bin z.B. noch nie nachts um 2 an einer roten Ampel stehen geblieben, wenn weit und breit in der übersichtlichen Kreuzung niemand zu sehen war. Geschrieben von Uwe Fischer Das muss ausgebildet werden und es müssen Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie man derartige Klippen umschiffen kann. Vollkommen richtig. Geschrieben von Uwe Fischer Als RA'tin sind Sie natürlich auf Mandanten angewiesen, aber Prophylaxe kann auch nicht schaden, oder!?! Naja, glücklicherweise lebe ich nicht allein von Feuerwehrmandaten und verzichte diesbezüglich gerne auf Mandate, wenn dafür nichts passieren würde. Aber ich wehre mich eben auch gegen die falsche Vermittlung der Rechtslage nur weil man keine Lust hat, bei dem "wie" anzusetzen und das jedem einzelnen FA zu erklären, dass man vorsichtig und in einem gewissen Rahmen die geltenden Regeln überschreiten kann. Im übrigen betreibe ich die Prophylaxe bei jeder Ausbildung, die ich bei Feuerwehren zu diesem Thema mache. Diese beginnt übrigens mit Fotos von verunfallten Fahrzeugen. Danach ist die Aufmerksamkeit meist garantiert... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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