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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht...39 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW375433
Datum13.12.2006 18:19      MSG-Nr: [ 375433 ]11442 x gelesen
Infos:
  • 13.12.06 Pressemitteilung: Reinhard Kowalzik, Kreisbrandmeister, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Rems-Murr e.V.
  • 13.12.06 Artikel der Stuttgarter Nachrichten: Fuß vom Gas bei Einsätzen
  • 13.12.06 Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandmeisters

  • Geschrieben von Uwe Fischer"ob", "wie" - ich möchte nie in die Predoullie kommen, auf dem Weg ins Gerätehaus jemanden zu verletzen oder gar schlimmer!
    Aber auf dem Weg vom Gerätehaus zur Einsatzstelle ist es egal? :-)

    Geschrieben von Uwe FischerBtw. 81 km/h innerorts sind für mich in keinem Fall verhältnismäßig oder entschuldbar,
    Dann hat sich doch auch jede weitere Diskussion erürbrigt. Jeder hat das Recht auf seine Meinung, die stimmt halt nicht immer mit dem überein was objektiv richtig ist. Juristisch geshen kommt es nicht nur auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an, sondern auch auf alle übrigen Umständ, wie z.B. Art und Ausbau der Straße, Verkehrsaufkommen, Zustand der Fahrbahnoberfläche, Art des gefahrenen Fahrzeugs, Tageszeit etc.

    Geschrieben von Uwe Fischer: ich glaube das OLG Stuttgart wäre bei 81 km/h oder mehr auch nicht mehr so kulant gewesen, ... oder gibt es den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwischenzeitlich nicht mehr (?) - kann ja sein?
    Doch den gibt es noch. Anders als nach Deinem Verständnis gibt der aber keine Geschwindigkeit vor, die gerade noch geht sondern verlangt eine Abwägung aller Gesichtspunkte. Übrigens in bestimmten Situationen sind vor Gericht auch noch höhere Geschwindigkeit als "in der konkreten Situation" für angemessan beurteilt worde.
    Genauso sagt auch kein Feuerwehrmann: Ab einer Flammenhöhe von 5 m ist immer der Außenangriff zu wählen.

    Geschrieben von Uwe Fischer Und ich möchte das Thema nicht immer nur auf die Geschwindigkeit begrenzen. Frau Midunsky, kennen Sie folgenden Fall: und Wichtig ist doch nur: wenn ein Feuerwehrangehörige(r) mit dem Privat-PKW im Einsatz auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, auch mit ?Sonderrechten?, einen Dritten verletzt bzw. tötet, dann wird er/sie behandelt, als hätte er/sie nie Sonderrechte gehabt!
    Nicht nur Katja kennt diese Fälle und noch viele mehr. Was willst Du mir oder ihr jetzt damit sagen? Siehst Du Deine Ansicht bestätigt, weil ein Feuerwehrmann wegen irgendetwas verurteilt worden ist? Natürlich wird im Fall des Unfalls der Verursacher verurteilt, alles andere wäre ja eine völlig absurde Vorstellung! Hast Du Dich mal gefragt, warum in den beiden Fällen ein so mildes Urteil rausgekommen ist?
    Nur weil man Sonderrechte in Anspruch genommen hat, bedeutet das doch nicht Straffreiheit in allen Fällen. In die Strafzumessung fällt sowas allerdings schon mit rein.

    Geschrieben von Uwe Fischer Mit 78 km/h einen Fußgänger tot zu fahren, wo man mit 50 km/h noch hätte anhalten können, dass ist der relevante Punkt!
    Glaubst Du im Ernst, dass man straffrei ausgeht, wenn man mit den vorgschriebenen 50 an derselben Stelle einen Fußgänger totfährt straffrei aus der Nummer rauskommt? Nein, da müssen noch ganz andere Umstände eingetreten sein.

    Ich verstehe immer diese emotionale Schwarz/Weiß Diskussion nicht. Es gibt noch ganz viele Abstufungen zwischen Rasen, vorgschriebener Geschwindigkeit und noch langsamer fahren, Insofern finde ich es schon gut, dass Du über Verhältnismäßigkeitsüberlegungen an die Sacher herangehst.

    Gruß
    Sven



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