News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 375436 | ||
Datum | 13.12.2006 18:33 MSG-Nr: [ 375436 ] | 11290 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Forum, 1. Und wieder werden Sonderrechte nur an der Geschwindigkeitsregelung festgemacht. :-( 2. Die Gesetze der Physik (diese beeinflussen bekanntermaßen die Fahreigenschaften) kennen keine Sonderrechte. Das heißt aber für mich, auch 20 km/h innerörtlich könne bei Glatteis zu schnell sein. 3 §35 (8) StVO sagt aus das ich niemanden Gefährten darf. Wenn ich einen Unfall verursache habe ich sicher jemanden mehr als gefährdet. Als letztes haben wir diese Diskussion schon oft geführt, warum müssen falsche Tatsachen so oft neu aufgewärmt werden. Ich hätte mir allerdings von einem Hauptamtlichen KBM mehr Wissen erhofft. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|