News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 375443 | ||
Datum | 13.12.2006 19:00 MSG-Nr: [ 375443 ] | 11438 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, als bekennender und hier schon kritisierter Nichtbefürworter der Sonder-und Wegerechts-Ausnutzung ;-) scheint mir doch etwas fraglich: Geschrieben von Uwe Fischer Wie viel Zeit soll denn bei einer Anfahrt von ca. 4 km zum Feuerwehrhaus bei ca. 30 km/h schneller als erlaubt (erlaubt sind 50 km/h) gewonnen werden? Ich komme da auf so ca. 1,8 min.! Geil, oder!?! Wenn ich 30 km/h fahre, sind das 2 min auf den km: 8 min Bei 50 km/h ("fast" das doppelte, d.h. die Hälfte): 4:48 min und wie bildest Du jetzt die Differenz um auf 1,8 min zu kommen? Die Frage sollte wohl besser so gestellt werden: Welche Steigerung der durchschnittl. Geschwindigkeit ist unter Ausnutzung der besonderen Rechte gefahrlos (ja!) zu erzielen? Von 30 auf 50, da gehören schon gewaltige Sprints dazu :-( mkg hwk | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|