Hallo Flo,
es gibt dazu eine Empfehlung des Hessischen Sozialministeriums. Leider finde ich sie gerade nicht in Dateiform. Ich meine, dass die mal unter www.voraushelfer-buseck.de eingestellt war, diese Seite ist aber im Moment offline.
Effektiv stellt diese Empfehlung auf sehr rudimentäre Grundlagen ab. Letztlich reicht für einen Voraushelfer demnach eine etwas erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung mit speziellen Inhalten, die über das, was in einem SanD-Lehrgang der HiOrg ausgebildet wird nicht hinaus geht. Weiterhin wird als Einsatzausrüstung lediglich ein um Hilfmittel zur Beatmung udn Absaugung ergänztes San-Täschlein und daneben weder Einsatzkleidung noch ein spezielles Einsatzfahrzeug empfohlen, da davon ausgegangen wird dass die Voraushelfer eben tatsächlich in unmittelbarer Nachbarschaft des Einsatzortes wohnen und der Umweg über die Wache letztlich nur wertvolle Zeit kosten würde.
Die Voraus-Helfer-Systeme sind nicht bestandteil des Rettungsdienstes, weshalb sie a.) keine Hilfsfristen setzten und b.) nicht den Regularien des HRDG bzw. der RDBV unterfallen. Genaugenommen entfällt damit zunächst auch mal die Zuständigkeit des ÄLRD...
Gruß, Matthias
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