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Hilfsorganisation
RubrikFirst Responder zurück
ThemaVoraussetzung FR/Voraushelfer3 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen376025
Datum18.12.2006 11:58      MSG-Nr: [ 376025 ]5739 x gelesen

Hallo Flo,

es gibt dazu eine Empfehlung des Hessischen Sozialministeriums. Leider finde ich sie gerade nicht in Dateiform. Ich meine, dass die mal unter www.voraushelfer-buseck.de eingestellt war, diese Seite ist aber im Moment offline.

Effektiv stellt diese Empfehlung auf sehr rudimentäre Grundlagen ab. Letztlich reicht für einen Voraushelfer demnach eine etwas erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung mit speziellen Inhalten, die über das, was in einem SanD-Lehrgang der HiOrg ausgebildet wird nicht hinaus geht. Weiterhin wird als Einsatzausrüstung lediglich ein um Hilfmittel zur Beatmung udn Absaugung ergänztes San-Täschlein und daneben weder Einsatzkleidung noch ein spezielles Einsatzfahrzeug empfohlen, da davon ausgegangen wird dass die Voraushelfer eben tatsächlich in unmittelbarer Nachbarschaft des Einsatzortes wohnen und der Umweg über die Wache letztlich nur wertvolle Zeit kosten würde.

Die Voraus-Helfer-Systeme sind nicht bestandteil des Rettungsdienstes, weshalb sie a.) keine Hilfsfristen setzten und b.) nicht den Regularien des HRDG bzw. der RDBV unterfallen. Genaugenommen entfällt damit zunächst auch mal die Zuständigkeit des ÄLRD...

Gruß, Matthias



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 10.09.2006 08:51 Oliv7er 7L., Erlenbach Ausbildung
 18.12.2006 11:30 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 18.12.2006 11:58 Matt7hia7s O7., Waldems
 18.12.2006 12:34 Flor7ian7 S.7, Hasselroth

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