News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW376196
Datum19.12.2006 23:48      MSG-Nr: [ 376196 ]97277 x gelesen

Hi!

Amtsgericht Rheinberg
Urteil vom 18.03.1998 ? 10 C 17/98 ?
1. Eine Vereinbarung, in der eine Gemeinde eine Rückzahlungsverpflichtung für die für eine Führerscheinklasse-II-Ausbildung aufgewandten Kosten verlangt, wenn der Feuerwehrangehörige weniger als 10 Jahre Feuerwehrmitglied bleibt, ist wirksam.

2. Eine solche Vereinbarung verstößt nicht gegen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG).

3. Die Gemeinde hat ein legitimes Interesse daran, daß sie die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse II nur für solche Feuerwehrangehörige aufwendet, die auch weiterhin und zwar möglichst auf Dauer für die Feuerwehr tätig sein wollen.

Man beachte, dass das nicht vergleichbar ist mit den Regelungen des Arbeitsrechts, weil freiwillige Feuerwehr eben kein Arbeitsverhältnis ist. Möglicherweise würde dieser Rechtsstreit heute aber dennoch anders entschieden, zumindest eine anteilige Reduzierung der Rückzahlungssumme wäre sinnvoll.

Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.108


Austritt aus einer FFW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt