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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland376382
Datum21.12.2006 09:57      MSG-Nr: [ 376382 ]97032 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Christian FischerWehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar

Dann bringe bitte den Begriff "Ehrenamtlich" noch in Bezug zu "Wehrpflicht". Und meines Wissens nach sind wir noch keine "Pflichtfeuerwehr".

Wenn du privat was getrunken hast, darfst/sollst du nicht mehr zum Einsatz kommen.
Wenn du das allerdings mit dem Wehrdienst vergleichst, was würde passieren wenn du angetrunken auf Wache stehst bzw. die Wache antrittst?

Es muss die Möglichkeit bestehen, formlos den Antrag auf Entlassung zu stellen und genehmigt zu bekommen, vielleicht noch mit einer Anhörung beim Bürgermeister wo die Gründe dargelegt werden. Keine Rechtfertigung, keine Diskussion...eine einfache Anhörung.


Außerdem regelt § 12 (1) FWG in Verbindung mit §11 (2) Satz 2 eindeutig, dass man jederzeit den Antrag auf Entlassung stellen darf und dem stattgegeben werden soll. Maßt sich irgendjemand an, über die besondere Härte im persönlichen Bereich zu urteilen?
Insofern ist jeder zu entlassen, der einen entsprechenden Antrag stellt.

Und entschuldigung, Christian, so sehr ich dich auch schätze, die Aussage über die Korrektur nach oben über die Strafzahlung (50 Euro) ist dumm und kontraproduktiv. Eine Aussage, die eindeutig für mich, kurzsichtig gedacht ist und auf lange Sicht eher meine Kameraden vergrault als sie zu einer aktiveren Dienstpflicht zu erziehen.

Gruß Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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