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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 376385 | ||
| Datum | 21.12.2006 10:12 MSG-Nr: [ 376385 ] | 97097 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Lüder Pott Welche Rechtbeziehung gibt es denn heute sonst noch, aus man nicht raus kann? z.B. Rechtsanwaltskammer in einem gewissen Maße. Zumindest solange ich Rechtsanwältin bin. Aber wenn ich das nicht mehr sein möchte, dann gebe ich eben meine Zulassung zrück und komme so doch wieder raus. Insofern finde ich die Diskussion tatsächlich etwas merkwürdig. Selbst ein Ersatzdienstleistender kommt bei uns wieder raus, wenn er will auch wenn er eben dann wieder zur Bundeswehr geht. Die Behörde müsste schön begründen, warum sie mich nicht gehen lassen will unter Abwägung aller Gesichtspunkte. Und mal ganz ehrlich, wenn die mir damit kommen, dass dann nicht mehr genug Feuerwehrleute da sind oder mein Austritt den Brandschutz gefährdet, dann ist schon vorher gewaltig etwas schief gelaufen... GRuß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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