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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen376501
Datum21.12.2006 17:43      MSG-Nr: [ 376501 ]96973 x gelesen

Hallo,
oh, oh, oh, hier spitzt sich was zu...

Geschrieben von Christian Fischer
Wehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar. Es ist ein Dienst der geleistet wird, um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen.
Soweit kann ich noch mitgehen.

Und da habe ich eben keine Vertragsbezieung auf genhöhe, sonder der Dienstherr steht über mir, der Dienst über meinen eigenen Bedürfnisse, Wünschen,
(Christian meint hier sicher: "Augenhöhe")
Und das stimmt schon mal nicht! Als gemeiner AN unterliegst du nämlich dem "Direktionsrecht" nur die "kollektive" AN-Vertretung, also Gewerkschaft bzw. Personal-, Betriebsrat usw. haben das (theoret.) Recht der "Augenhöhe".

Wenn ich da raus will, muß ich auch einen Antrag stellen über den eine Behörde entscheidet.
Also auch in Sachsen reicht eine "Austrittserklärung" (übrigens war es zu DDR-Zeiten auch nicht anders, trotz "Quasi-Polizeiunterstellung")

Und wenn ich da heute als weiterhin voll wehrpflichtiger Reservist wieder hin müßte (da Feststellung des Verteidigungsfalles,...) aber nicht hin gehe und die Behörde meinen Antrag ablehnt, dann kommen irgend wann die bewaffneten Schülerlotsen und holen mich ab...
Ja, dann zahlt dein "Besteller" dir aber einen Sold mit dem hoffentlich auch deine Familie ernährt werden kann.

Auch wenn heutige F-,Kat-, BS- usw.-Gesetze gern die "Unverletzlichkeit" des Fw-Ehrenamtes predigen, ist mir nicht bekannt, das es "Mitmachprämien" gibt, die mir den kompromißlosen Dienst in der FF ermöglichen würden, ohne das ich die Existenz des Familieneinkommens bzw. meines Jobs in Frage stellen würde.
Aber es kann ja wo anders, ganz anders sein?


mkg hwk

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