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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 376529 | ||
| Datum | 21.12.2006 22:09 MSG-Nr: [ 376529 ] | 97192 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Nochmal. Es handelt sich nicht um einen Vertrag unter gleichen. Sondern um ein Dienstverhältnis, das entweder durch freiwillige Meldung oder durch Dienstverpflichtung zu Stande kommt. Es kann ja sein, daß dies in BaWü so streng im Gesetz steht. Ich bezweifle jedoch stark, daß das irgendwer so anwendet wie von Dir in diesem Thread dargelegt. Ich kann mir ansonsten nicht vorstellen, daß bei Euch noch irgendwer zur Feuerwehr geht. Mann kanns auch übertreiben. Für mich undenkbar sowas. MkG
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