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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern376529
Datum21.12.2006 22:09      MSG-Nr: [ 376529 ]97192 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerNochmal. Es handelt sich nicht um einen Vertrag unter gleichen. Sondern um ein Dienstverhältnis, das entweder durch freiwillige Meldung oder durch Dienstverpflichtung zu Stande kommt.
Dies setzt zwingend voraus, daß ein Subordinationsverhältnis besteht. Und damit hat derjenige der das Recht auf seiner Seite hat die Möglichkeit Dich zu etwas zu zwingen, das Du eigentlich nicht willst (und er hat das Recht die zu bestrafen wenn Du seinen Anordnungen nicht nach kommst).

Es kann ja sein, daß dies in BaWü so streng im Gesetz steht. Ich bezweifle jedoch stark, daß das irgendwer so anwendet wie von Dir in diesem Thread dargelegt. Ich kann mir ansonsten nicht vorstellen, daß bei Euch noch irgendwer zur Feuerwehr geht.

Mann kanns auch übertreiben.

Für mich undenkbar sowas.


MkG


Jürgen Dichtl



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