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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 376531 | ||
| Datum | 21.12.2006 22:18 MSG-Nr: [ 376531 ] | 96829 x gelesen | ||
Guten Abend, Geschrieben von Jürgen Dichtl Ich bezweifle jedoch stark, daß das irgendwer so anwendet wie von Dir in diesem Thread dargelegt. Mir sind auch keine gravierede Fälle bekannt, in denen FW-Angehörigen, die die FF aus irgendwelchen Gründen verlassen möchten, gesetzliche oder strafrechtliche Konzequenzen angedroht oder gar vollzogen wurden. Meist hat man sich -bis auf Ausnahmefällen, wo es bestimmte Gründe gab- irgendwie gütlich geeinigt und ihnen gem. FwG § 13 Abs. 2 schriftlich die Entlassung aus dem Feuerwehrdienst zugebilligt. In beiderseitigen Interesse kann eine Zwangsmitgliedschaft in der FF niemals besonders sinnvoll sein. In Zuge der Neufassung des Feuerwehrgesetzes in BaWü wird z.Zt. intensiv über den Status der FW-Angehörigen und ihre Rechte und Pflichten nachgedacht und diskutiert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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