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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg376531
Datum21.12.2006 22:18      MSG-Nr: [ 376531 ]96829 x gelesen

Guten Abend,

Geschrieben von Jürgen Dichtl

Ich bezweifle jedoch stark, daß das irgendwer so anwendet wie von Dir in diesem Thread dargelegt.

Mir sind auch keine gravierede Fälle bekannt, in denen FW-Angehörigen, die die FF aus irgendwelchen Gründen verlassen möchten, gesetzliche oder strafrechtliche Konzequenzen angedroht oder gar vollzogen wurden. Meist hat man sich -bis auf Ausnahmefällen, wo es bestimmte Gründe gab- irgendwie gütlich geeinigt und ihnen gem. FwG § 13 Abs. 2 schriftlich die Entlassung aus dem Feuerwehrdienst zugebilligt. In beiderseitigen Interesse kann eine Zwangsmitgliedschaft in der FF niemals besonders sinnvoll sein. In Zuge der Neufassung des Feuerwehrgesetzes in BaWü wird z.Zt. intensiv über den Status der FW-Angehörigen und ihre Rechte und Pflichten nachgedacht und diskutiert.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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