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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376557 | |||
| Datum | 22.12.2006 00:15 MSG-Nr: [ 376557 ] | 96970 x gelesen | |||
Raus geht ganz schnell beim Beamten. Ein formloses Schreiben nach dem Motto: ich haue in den Sack, und das wars schon. Jo, es handelt sich aber dann nicht um eine Kündigung sondern um eine Bitte um Entlassung. Diese kann u.U. auch verwehrt bzw. zeitversetzt gewährt werden. Ganz unsinnvoll ist die Regelung aus BaWü nicht. Zwar wird es kaum Möglichkeiten geben dem Entlassungsgesuch eines Freiwilligen konsequent nicht stattzugeben, man kann jedoch -zumindest wenn es die Gesamtlage erfordert- entscheiden wann er geht. Gerade wenn es wegen welcher Gründe auch immer einen MANA (Massenanfall von Austrittswilligen) gibt, hat die Gemeine zumindest die Chance vor der Massenentlassung alles Notwendige in die Wege zu leiten um den Brandschutz nahtlos sicherzustellen (d.h. ggf. PF). MkG Marc
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