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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW376591
Datum22.12.2006 10:30      MSG-Nr: [ 376591 ]96884 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Sebastian KruppWas sehen denn die Regelungen in den anderen Bundesländern für den Fall vor, dass jemand seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen will (nicht "kann", sondern "will"!)?

In NRW für den Ottonormal FA in einer Freiwilligen Feuerwehr gar nichts. Und das ist auch gut so.
Dafür kann es für jemanden, der seiner Dienstpflicht in einer Pflichtfeuerwehr nicht nachkommt ein Bußgeld bis 25.000,- EUR geben.

Geschrieben von Sebastian Krupp
§ 37 Abs. 3 i.v.M. § 37 I Nr. 1 LBKG RLP sieht z.B. eine Geldbuße in Höhe von bis zu zweihundertfünfzig Euro vor, und dass für den Fall, dass man
als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger oder Helfer des Katastrophenschutzes an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt


Wenn man nur die Ersatzdienstleistenden (Zwangsverpflichtete) die Hammelbeine langziehen will, dann braucht man keine Regelung in den jeweiligen Feuerwehrgesetzen der Länder. Die gibt es nämlich bereits in einem Bundesgesetz, dem Zivilschutzgesetz. Danach sind Ersatzdienstleistende gemäß § 21 ZSG zum Dienst verpflichtet.

Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungsverpflichtung kann gemäß
§ 24 ZSG eine Geldbuße bis zu 1.000,- EUR verhängt werden. Das sollte wohl für die Zwangsverpflichten reichen. Und wie bereits richtig gesagt wurde - alle, die es freiwillig machen, bekommt man mit irgendwelchen Strafen eh nicht.

Die Feuerwehr will ich sehen, die jemandem verbietet auszutreten und danach ihm ein Bußgeld aufdrückt, weil er seinen Pflichten nicht nachkommt. Das zerreißt jedes Gericht in der Luft.

Abgesehen davon diskutieren wir hier doch wohl eher ein Pseudo-Problem. Dass viele von uns Karteileichen haben, die nicht zum Dienst kommen, ist doch wohl eher das wahre Problem und nicht derjenige, der auch noch konsequent ist und seinen Hut nimmt, statt als Karteileiche da zu bleiben.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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