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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern376663
Datum22.12.2006 15:59      MSG-Nr: [ 376663 ]97848 x gelesen

..aus dem e.V. der Feuerwehr kann ich jederzeit austreten....

Aus der FF als gemeindlichem aufgabenträger nur mit einer formellen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst. Sofern eine FF nicht unter extremen Personalproblemen leidet ist einem solchen Austrittsgesuch auch nicht sinnvoll etwas entegegenzusetzen.

Sollte aber durch eine Reihe von Austritten die Mindestärke der feuerwehr unterschritten, so kann der Bürgermeister Bürger in eine Pflichtfeuerwehr berufen und dienstverpflichten. Hier wird er sich sehr ernsthaft überlegen eventuell die Leute mit Feuerausbildung und Einsatzerfahrung per Dienstverpflichtung zur Pflichtfeuerwehr "wieder zurpckzuholen".

Ist diese Frage eigentlich schon einmal beim Landesfeuerwehrverband abgeladen worden ???



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