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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen376684
Datum22.12.2006 18:44      MSG-Nr: [ 376684 ]96565 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyJo, es handelt sich aber dann nicht um eine Kündigung sondern um eine Bitte um Entlassung. Diese kann u.U. auch verwehrt bzw. zeitversetzt gewährt werden.

... m.W. (zumindest war das vor x-Jahren noch so) maximal 3 Monate und nur bei zwingenden dienstlichen Gründen ... also nicht wirklich weitgreifend.

Gruss
Gerhard



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