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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376687 | ||
| Datum | 22.12.2006 18:55 MSG-Nr: [ 376687 ] | 96772 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler Also der Unterschied für mich besteht darin, das der Dienstverpflichtete einen schriftlichen Bescheid erhalten hat. Der Freiwillige erhält in aller Regel so etwas nicht. Oder? Oder. Ich habe hier irgend wo in meinen Unterlagen ein Schreiben unterzeichnet vom Bürgermeister das ich damals bei meinem Eintritt bekommen habe. Da steht sinngemäß drinne "sie haben Sich gem §... Fw und § ... der Satzung zum Dienst in der FF Wernau verpflchtet". Dann kommen noch ein paar Zeilen über Rechte und Pflichten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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