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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rhh / RLP | 376693 | ||
| Datum | 22.12.2006 19:53 MSG-Nr: [ 376693 ] | 96660 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christian Fischer Geschrieben von Peter Koffler Wir in RLP werden "verpflichtet". Eine VErpflichtung erfolgt über Handschlag des Bürgermeisters und einer schriftlichen Verpflichtung. Die Rechte und Pflichten muss man dan nur noch unterzeichen. "Freiwillig ist nur der Eintritt" diesen Spruch gilt auch bei uns. Eine "Entpflichtung" geht ähnlich von statten, nur der Bürgermeister kann entpflichten (- auf Antrag -dem i.d.R. Statt gegeben wird.) Ich kenne einen Fall wo ein WF nicht entpflichtet wurde, weil der BgM die Einsatzfähigkeit der Wehr nicht mehr gewährleisten konnte. Einzelfall?? Daniel Meine Meinung! | ||||
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