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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rhh / RLP376693
Datum22.12.2006 19:53      MSG-Nr: [ 376693 ]96660 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Peter Koffler
Also der Unterschied für mich besteht darin, das der Dienstverpflichtete einen schriftlichen Bescheid erhalten hat. Der Freiwillige erhält in aller Regel so etwas nicht. Oder?


Wir in RLP werden "verpflichtet".
Eine VErpflichtung erfolgt über Handschlag des Bürgermeisters und einer schriftlichen Verpflichtung.
Die Rechte und Pflichten muss man dan nur noch unterzeichen.

"Freiwillig ist nur der Eintritt" diesen Spruch gilt auch bei uns.

Eine "Entpflichtung" geht ähnlich von statten, nur der Bürgermeister kann entpflichten (- auf Antrag -dem i.d.R. Statt gegeben wird.)

Ich kenne einen Fall wo ein WF nicht entpflichtet wurde, weil der BgM die Einsatzfähigkeit der Wehr nicht mehr gewährleisten konnte.
Einzelfall??

Daniel


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