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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg376694
Datum22.12.2006 20:16      MSG-Nr: [ 376694 ]96577 x gelesen

Vorher vergessen ;-)

Geschrieben von Peter KofflerDieses Recht will niemand beschneiden. Genausowenig darf ich aber auch das Recht auf Austritt dem Feuerwehrmann nicht nehmen. Gleiches mit Gleichem. Oder ist die Gemeinde gleicher?

Ja. Die Gemeinde ist gleicher. Das ist eben der Unterschied zwischen einem zivilrechtlichen Vertrag ond einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung. Das haben wir beide irgend wann in der Ausbildung mal unter dem Begriff des Subordinationsprinips im Abschnitt Öffentliches Recht gehört.
das ist nicht nur bei der Feurwehr so, sondern auch bei anderen Vorgängen, die auf öffentlich rechtlchen Vorschriften beruhen. Egal ob der Bauantrag, die Steuererklärung, das Knöllchen. Nix mit Gleichordnung.

Und wir betonen ja immer wieder, daß wir gerade kein Verein sind. Wären wir das, dann würden die Vorschriften des BGB (die auf Gleichordnung fußen) auf unser Verhältnis anzuwenden sein.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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