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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg376696
Datum22.12.2006 20:31      MSG-Nr: [ 376696 ]96513 x gelesen

Geschrieben von Thomas EdelmannDass man dann jede Menge Leute ohne Ausbildung hat und einige mit, das ist klar.
Aber antreten muß jeder.


Jein.
Es kann nur aus allen Einwohnern ausgewählt werden (die Beschränkung auf alle männlichen Einwohner hat übrigens der EuGH für das FwG Ba-Wü schon vor längerem für rechtswidrig erklärt).
Wen aber die Gemeinde aus der Gesamtzahl der dienstflichtigen Gemeindeeinwohner auswählt und dann dienstverpflichtet obliegt ihr (sie kann z.B. nach Verfügbarkeit, Qualifikationen,... entscheiden).
Es werden niemals alle grundsätzlich dienstpflichtigen Gemeindeeinwohner gleichzeitig dienstverpflichtet werden.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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