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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Praxisbezug neuer FwDV war: Neue FwDV 1 | 3 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 376900 | ||
Datum | 24.12.2006 16:30 MSG-Nr: [ 376900 ] | 6577 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christian Düsing Ein Widerspruch, der bestimmt schon länger in dieser DV Platz findet: Seite 25: Geschrieben von FwDV 1Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt [...] werden und vier Seiten später wird empfohlen, Steckleiterteile zum "Auslegen von Druckschläuchen" zu verwenden. Ich sehe hier eigentlich keinen Widerspruch, im ersten Fall wird die Vorname einer Schlauchleitung über eine tragbare Leiter beschrieben, die als Angriffs- und Rettungsweg dient, im zweiten Fall das Verlegen von Schläuchen über Hindernisse, die Leiter dient hier aber auch nur als "Schlauchstütze". Allerdings wre ie Formulierung: "Schlauhleitungen dürfen nicht über tragbare Leitern verlegt werden, die Rettungs- und Angriffswege dienen." eindeutiger. Geschrieben von Christian Düsing Gibt es außerhalb der Eimer-Unterbau-Spiele noch Anwendung für dieses Sanitätsgerät? Wer von euch nimmt den Kasten standardmäßig beim Hilfeleistungseinsatz mit? FwDVs orientieren sich nunmal an der Beladung genormter Einsatzfahrzeuge. Eine Sanitäts-/Notfalltasche mit erweiterter Ausrüstung ist nur auf Wunsch des Bestellers oder garnicht vorgesehen. Außerdem gehört zur Ausbildung eines FA (in der FF) nach FwDV 2 auch nur ein Erste-Hilfe-Lehrgang (16 h). Mit dieser Qualifikation ist der FA auch nicht dazu ausgebildet, Gerät einzusetzen, welches über die Ausrüstung des Feuerwehr-Sanitätskastens hinaus geht. (In NRW ist zum Beispiel die EH Ausbildung um 4h erweitert, die u.a. dazu verwendet wird, um FA im Umgang mit dem Beatmungsbeutel auszubiden.) Da es durchaus Regionen gibt, in denen die FW üblicherweise vor dem RD eintrifft (dort wird hoffentlich eine erweiterte Ausrstung eigesetzt), obliegt nun mal dem Angriffstrupp neben der Schaffung einer Erstzugangsöffnung (dazu kann man durchaus die Brechstange verwenden) die Erstversorgung des Patienten. Zu den Aufgaben des Angriffstrupps gehört allgemein immer die Schaffung einer Erstzugangsöfffnung und Patientenversorgung (sofern nicht vom RD übernommen), deshalb halte ich diese grundsätzliche Ausrüstungsempfehlung nicht für so abwegig. Gruß Stephan | ||||
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