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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | Blaulicht und Martinshorn bei Übungen | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 377096 | ||
Datum | 26.12.2006 21:17 MSG-Nr: [ 377096 ] | 10322 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Mathias Zimmer ganz nebenbei ist auch völlig unklar, wer der Autor ist Auch wenn bei dem Schreiben die erste Seite fehlt, läßt sich unschwer erkennen, dass das Schreiben vom Innenministerium Rheinland-Pfalz stammt und unter anderem an die auf Seite 2 oben aufgeführten Stellen ging. Es wurde damals m.W. auch an alle Verwaltungen zur Weiterleitung an die Feuerwehren verteilt, um in diesem Bereich in RLP Klarheit zu schaffen, zumindest ist mir auch das Schreiben bekannt. Leider haben das schon damals die meisten nicht begriffen und fahren auch heute noch zu Einsatzübungen mit SoSi, gerade auch in RLP. Geschrieben von Mathias Zimmer und damit tendiert der Wert des Schreibens stark gegen null. Dann solltest du mal beim Innenministerium nachfragen, man kann dir dort sicherlich die Existenz und Gültigkeit des Schreibens bestätigen. Aber ignorieren macht mehr Spaß, dann darf man ja mit SoSi bei Einsatzübungen fahren... Geschrieben von Patric Volb die Frage ist aber, ob das Schreiben noch aktuell ist, denn das von dir zur Verfügung gestellte ist aus dem Jahr 1992. Siehe meine Antwort im Abschnitt vorher. Bei Unklarheiten beim Ministerium nachfragen. Ansonsten wüßte ich nicht, was sich diesbezüglich seit 1992 an der Gesetzeslage verändert hat. Gruß, Michael | ||||
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