| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 377218 | ||
| Datum | 27.12.2006 23:33 MSG-Nr: [ 377218 ] | 96923 x gelesen | ||
Hallo Marinus, Geschrieben von Marinus Reichhart Und sollte ich dann dennoch nicht entlassen werden, was ich mir nicht vorstellen kann, erscheine ich einfach nichtmehr. Was wollen sie dann tun? Bei uns könntest du wegen: "Fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst" oder "schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht" durch den Gemeinderat aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden (§12 (4) FwG Ba- Wü). Die ist die sogenannte unehrenhafte Entlassung. Man wäre zumindest Orts- / Stadtgespräch. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|