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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg377218
Datum27.12.2006 23:33      MSG-Nr: [ 377218 ]96923 x gelesen

Hallo Marinus,

Geschrieben von Marinus Reichhart
Und sollte ich dann dennoch nicht entlassen werden, was ich mir nicht vorstellen kann, erscheine ich einfach nichtmehr. Was wollen sie dann tun?
Bei uns könntest du wegen: "Fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst" oder "schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht" durch den Gemeinderat aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden (§12 (4) FwG Ba- Wü). Die ist die sogenannte unehrenhafte Entlassung.
Man wäre zumindest Orts- / Stadtgespräch.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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