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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 377240 | |||
| Datum | 28.12.2006 00:53 MSG-Nr: [ 377240 ] | 96570 x gelesen | |||
Die sogenannten "Verpflichteten", bekommen die Geld oder auf welcher Grundlage sind diese Leute verpflichtet? Da gibt es verschiedene Ausgangslagen: 1. Verpflichtung aufgrund vorgesehener Dienstpflicht in einer Feuerwehr (0Pflichtfeuerwehr) 2. Verpflichtung aufgrund eigener Erklärung. (=FA in FF) ine Pflichtfeuerwehr ist doch mit Kosten verbunden oder ??? Jein, jedoch muß der Aufwand ersetzt werden, welcher bei den meisten FF nicht durch die FA geltend gemacht wird bzw. im gewissen Rahmen nicht gemacht werden kann. Und wenn ich und mein Nachbar nicht verpflichtet werden - wie sieht es dann mit dem Antidiskriminierungsgesetz aus ??? Kommt auf die Gründe an wieso der Nachbar nicht verpflichtet wurde, das besagte Gesetz greift da jedoch vermutlich nicht. Also ich habe unserem LZ- Führer eine Kündigung geschrieben und den Ausweis dazu gelegt und das war es für mich. Anderes BL - andere gesetzliche Grundlage. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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