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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 377252 | ||
| Datum | 28.12.2006 06:55 MSG-Nr: [ 377252 ] | 96521 x gelesen | ||
Geschrieben von Eberhard Conrad nun habe mich mit dem Thema noch nie beschäftigt aber wenn ich zu etwas verpflichtet werde, dann dürfen mir daraus ja auch keine Nachteile ereilen oder ?? Ja. Wie aus dem freiwillig gemeldeten Dienst in der FF auch. Geschrieben von Eberhard Conrad Also müßten mir doch auch Fahrtkosten usw. beglichen werden ?? Ja. Den Anspruch hast Du heute im Zweifel auch als jemand, der freiwillig in die Feuerwehr eingetreten ist. Das sind aber nicht die weltbewegenden Summen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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