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Thema | Übergang von JFW in aktiven Dienst | 25 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 377489 | ||
Datum | 29.12.2006 14:37 MSG-Nr: [ 377489 ] | 5239 x gelesen | ||
Guten Tag, Geschrieben von Steffen Fiala das man ab 16 die Möglichkeit hat in die Ausbildungsgruppe zu gehen, aber gleichzeitig noch in der JF bleibt, sie gehören somit auf dem Papier zu den Aktiven, Wie regelt ihr das mit dem § 10 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes von BaWü ? Dort steht u.a.: "§ 10 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr (1) In die Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung als ehrenamtlich Tätige Personen aufgenommen werden, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben; In BaWü kann man unter 18 Jahre nur in der JF "Feuerwehrdienst" leisten. Abgesehen davon ist das Konzept von Ausbildungsgruppen/Züge in denen z.B. JF/FF-Angehörige Dienst tun -gibts teilweise auch hier im Kreis bei einigen FFs- durchaus diskussionswürdig, Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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