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RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaRechtliche Hintergründe - Veröffentlichung von Bildern21 Beiträge
AutorDenn8is 8Kim8 S.8, Neukirchen / Schleswig-Holstein377509
Datum29.12.2006 15:36      MSG-Nr: [ 377509 ]8496 x gelesen

Mit einer Unterschrift wärt Ihr auf der sicheren Seite. Selbst wenn Ihr das Originalfoto habt, kann derjenige immer noch behaupten, dass er nichts von dem Upload auf die Website wusste und dies ohne dessen Zustimmung erfolgte. Das Urheberrecht hat natürlich immer die Person auf dem Foto. Sie kann ein Löschen des Fotos von der Homepage veranlassen und auch auf Schadensersatz klagen.

Hier ein Link zum Urherberrecht: http://www.internetrecht-profi.de/Informationen_zum_Urheberrecht.htm


Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.

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