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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Rechtliche Hintergründe - Veröffentlichung von Bildern | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 377519 | ||
Datum | 29.12.2006 16:48 MSG-Nr: [ 377519 ] | 8442 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Dennis Kim Schmidt Das Urheberrecht hat natürlich immer die Person auf dem Foto. Unsinn. Da die Person auf dem Foto das Foto nicht selbst gemacht hat ist sie zweifellos nicht der Urheber des Fotos und kann demzufolge auch kein Urheberrecht an dem Bild besitzen. Das Urheberrecht an Fotos besitzt der jeweilige Fotograph. Geschrieben von Dennis Kim Schmidt Sie kann ein Löschen des Fotos von der Homepage veranlassen und auch auf Schadensersatz klagen. Auf Schadensersatz? Das ist ja sehr interessant.... Im Gegensatz z.B. zum amerikanischen Recht bedeutet Schadensersatz im deutschen Recht keine Strafe, sondern lediglich den Ausgleich eines Nachteils, der dem Geschädigten durch den Schädiger zugefügt wurde und zwar in Form der Differenz zwischen dem tatsächlichen Zustand und einem fiktiven Vermögensstand, der ohne das schädigende Ereignis festzustellen wäre. Wenn ich jetzt ein Bild von dir veröffentliche, ohne dich vorher um Erlaubnis zu fragen, welcher (monetär messbare) Schaden ist dir dann dadurch entstanden? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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