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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Durchführungsanweisungen LSP | 34 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 378270 | ||
Datum | 03.01.2007 09:12 MSG-Nr: [ 378270 ] | 9228 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Bernhard Deimann Geschrieben von Jörn Maßing ich bin der Meinung, dass man die in der Jugendfeuerwehr gebrachten Leistungen, nämlich unter Anderem die Kenntnisse im Bereich der FwDV 3 durchaus auf die Truppmannausbildung anrechnen kann. Wir sprachen da ja bereits drüber....;-) In SH wird das zurzeit in einigen Teilen so probiert. Zurück zur LSP. In SH war es letztes Jahr schon möglich, nach der FwDV 3 die Leistungsspange abzulegen. Wurde auch von einigen so gemacht. Die Schiris hatten zwar teilweise merkwürdige Auslegungsvarianten parat, da es noch keine Durchführungsanweisung gab. In den meisten Fällen lief es jedoch erstaunlich gut ab. Gruß Matthias | ||||
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