| Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
| Thema | RD und FW | 20 Beiträge |
| Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 378295 |
| Datum | 03.01.2007 10:54 MSG-Nr: [ 378295 ] | 7300 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Kann sein, dass ich in Mathe nicht aufgepasst habe, aber wie kommst du auf die Zeiten? Die Regelausbildung zum RettAss besteht gemäß §4 RettAssG aus 1200h Schule UND Klinikpraktikum (in Vollzeit lt. Gesetz 12 Monate, in praxi ca. 10-11 Monate), dieser Abschnitt wird durch das Examen abgeschlossen. Danach bist du dann RAiP und gehst in das Wachenpraktikum (§7 RettAssG), das 1600h (in Vollzeitform ca. 12 Monate) dauert und durch das Abschlussgespräch beendet wird. Gemäß Gesetz dauert damit die Ausbildung exakt 2 Jahre und keinen Tag länger. Von den Möglichkeiten der Verkürzung durch erst RS machen und dann zum RA aufbauen mal ganz zu schweigen...
Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|