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Hilfsorganisation
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1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRD und FW20 Beiträge
AutorAndr8e B8., Schwerte / NRW378349
Datum03.01.2007 14:26      MSG-Nr: [ 378349 ]7133 x gelesen

Geschrieben von ---Daniel Weiss--- Wenn man aber ein paar "Probeschichten" mitgefahren ist u. nicht gerade den unzuverlässigsten Eindruck hinterlässt wird die HiOrg sicher die Ausbildung genehmigen!


Bei welcher HiOrg soll das sein?
Ich kann jetzt nur von meinem OV reden aber ich bin mir ziemlich sicher das es bei anderen auch so ist egal welche HiOrg.

Ich sage es jetzt einfach mal in meinen Worten,ich schätze mein OV würde ein Teufel tuen und jemand nach ein paar schichten ausbilden vll. San I+II aber mehr auch nicht.
Sind wir doch ehrlich viele Leuten kommen und gehen dafür Lohnt sich das Geld nicht schon gar nicht wenn die Leute dann nach einen halben Jahr gehen und um eine RA Ausblidung zu bekommen muss man wirklich sehr Interessiert sein.
Ich schätze im Ehrenamt kann man auch viel,als RS erreichen!



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