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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeitszeitverordnung10 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW378494
Datum04.01.2007 08:55      MSG-Nr: [ 378494 ]5277 x gelesen

Geschrieben von Kersten NemitzAber wer zahlt euren Ruhestand?

Der Arbeitgeber (Dienstherr), der Jahrelang (Jahrzehnte) weniger Brutto bezahlen musste und zudem keine Beiträge für die Arbeitslose und Rentenvers. einbezahlt, dafür aber seit etwa 1994 bei jeder Lohnerhöhung etwa 0,4 Prozentpunkte für die Altersicherung einbehalten hat. Na ja dafür wurden ja auch sämtliche Zulagen als nicht mehr Ruhegehaltsfähig eingestuft.

Wer heutzutage noch glaubt, dass es ein Berufbeamtentum gibt um eine gewisse Gesellschaftsschicht zu privilegieren, der glaubt meines Erachtens auch noch an den Weihnachtsmann.

Geschrieben von Kersten NemitzEs ging nur darum, dass das hier und anderswo gerne vermischt wird.

Es geht nur darum weil dies auch immer wieder gerne vergessen wird ;-)


Gruß

Dirk



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