News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitszeitverordnung | 10 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 378494 | ||
Datum | 04.01.2007 08:55 MSG-Nr: [ 378494 ] | 5277 x gelesen | ||
Geschrieben von Kersten Nemitz Aber wer zahlt euren Ruhestand? Der Arbeitgeber (Dienstherr), der Jahrelang (Jahrzehnte) weniger Brutto bezahlen musste und zudem keine Beiträge für die Arbeitslose und Rentenvers. einbezahlt, dafür aber seit etwa 1994 bei jeder Lohnerhöhung etwa 0,4 Prozentpunkte für die Altersicherung einbehalten hat. Na ja dafür wurden ja auch sämtliche Zulagen als nicht mehr Ruhegehaltsfähig eingestuft. Wer heutzutage noch glaubt, dass es ein Berufbeamtentum gibt um eine gewisse Gesellschaftsschicht zu privilegieren, der glaubt meines Erachtens auch noch an den Weihnachtsmann. Geschrieben von Kersten Nemitz Es ging nur darum, dass das hier und anderswo gerne vermischt wird. Es geht nur darum weil dies auch immer wieder gerne vergessen wird ;-) Gruß Dirk | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|