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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchläge12 Beiträge
Autor ., Zürich / Zürich378645
Datum04.01.2007 16:59      MSG-Nr: [ 378645 ]6314 x gelesen

Geschrieben von ---Katja--- Eine gefährliche Körperverletzung alleine rechtfertigt noch lange keinen Haftbefehl.


In der Schweiz gibts bereits für eine einfache Drohung "Morgen bist du Tot" U-Haft.

Sogar als ein Kollege von mir (wobei die Nummer sichtbar war) aus Nord-Deutschland bei jemandem anrief und meinte "Wir kommen dich holen, wir kriegen dich" stand 12 Stunden später die Kripo mit Haftbefehl in meiner WOhnung....
(Es dauerte weitere 24 Stunden bis das Opfer zugab, dass es eine Rufnummer aus Deutschland auf dem Display hatte. Dann war ich wieder auf freiem Fuss.)

Hier kommst du auch wg. Sachbeschädigung in U-Haft.

Wobei die ersten 24h sind "Polizeiverhaft" (ja, Verhaft, nicht Haft), danach "Vorläufige Festnahme" (Ja, erst wenn du 24h drin gesessen hast), danach U-Haft (nach dem Haftrichter).



Alex, der das Zürcher Justizsystem lustig findet


Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich)

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