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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Freischalten von Gebäuden | 37 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 378745 | ||
| Datum | 05.01.2007 09:35 MSG-Nr: [ 378745 ] | 16883 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Merkle Diese ist meines Wissens nicht (frei-) schaltberechtigt in Anlagen <1000V Nö, aber widersprechen: In Anlagen mit Nennspannungen kleiner 1000V muß das Freischalten zu den Kenntnissen und Fertigkeiten gehören, da die unterwiesene Person auch erste Hilfe bei Elektrounfällen leisten können muß. Das Freischalten / Feststellen der Spannungsfreiheit ist auch dabei der erste Schritt Ferner sind die fünf Sicherheitsregeln obligatorisch, um Kleinreparaturen durchführen zu können, dafür kann auch das Ziehen von NH-Sicherungen ausgebildet werden. Siehe dazu auch hier. Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen. Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann. (Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890) Gruß, Jo(sef) Mäschle | ||||
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