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RubrikTaktik zurück
ThemaFreischalten von Gebäuden37 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW378745
Datum05.01.2007 09:35      MSG-Nr: [ 378745 ]16883 x gelesen

Geschrieben von Philipp MerkleDiese ist meines Wissens nicht (frei-) schaltberechtigt in Anlagen <1000V

Kann das jemand bestätigen?


Nö, aber widersprechen: In Anlagen mit Nennspannungen kleiner 1000V muß das Freischalten zu den Kenntnissen und Fertigkeiten gehören, da die unterwiesene Person auch erste Hilfe bei Elektrounfällen leisten können muß. Das Freischalten / Feststellen der Spannungsfreiheit ist auch dabei der erste Schritt

Ferner sind die fünf Sicherheitsregeln obligatorisch, um Kleinreparaturen durchführen zu können, dafür kann auch das Ziehen von NH-Sicherungen ausgebildet werden.

Siehe dazu auch hier.


Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen.
Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen.
Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann.

(Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890)

Gruß, Jo(sef) Mäschle

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