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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Einsatzleiter
RubrikTHW zurück
ThemaWo führt THW die THL bei VU's durch?108 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen378883
Datum05.01.2007 15:12      MSG-Nr: [ 378883 ]88822 x gelesen

Geschrieben von Stefan BrüningWäre eh sinnlos gewesen.


Und Du hättest im Zweifel verloren ;-)

Grund:

"§ 26 FSHG:

Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz."

Der Kommentar dazu sagt:

"1.7 § 26 FSHG gilt auch für einen Einsatz, bei dem Kräfte des Brandschutzes und des Rettungsdienstes gemeinsam tätig werden, soweit es um Maßnahmen der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung geht."

Das Ganze wird spannend, wenn Feuerwehr (Gemeinde) und RettD (Kreis) "unterschiedliche Firmen" sind. Dann ist sehr wohl die Frage, was der EL der Gemeinde dem RAss des Kreises zu sagen hat und was nicht.


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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