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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Kreisbrandinspektor
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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIst pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz?44 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen378944
Datum05.01.2007 18:03      MSG-Nr: [ 378944 ]16737 x gelesen

Hallo an alle Kameraden,

meine Frage bezieht sich auf ein Problem was wir in unserer Gemeinschaftsfeuerwehr haben.

Ich als (relativ junger) Wehrführer habe bei mir im Ort 27 Kameraden in der Einsatzabteilung,
darunter inkl. meiner Person 3 Gruppenführer.
Im 2. Ort habe ich 14 Kameraden in der Einsatzabteilung,darunterkeinen einzigen Gruppenführer.
Unsere Gemeinschaftsfeuerwehr beruht auf einer Zweckvereinbarung beider Gemeinden aus dem Jahr 1997.Wir werden auf Grund der tagsüber(v.7:00-16:00) zu erwartenden Personalstärke auch zusammen alarmiert,so das wenigstens eine Löschgruppe von der Stärke her zusammen kommt.
Damals war ich noch in der JFw,der damalige Bürgermeister mittlerweile verstorben..hatte von Feuerwehr und Recht relativ wenig Ahnung, der damalige Wehrführer/Ortsbrandmeister in Bezug auf diese Zweckvereinbarung kein Mitspracherecht.

Ich versuche nun einen Kameraden dazu zu bewegen den GF - Lehrgang zu absolvieren...keine Chance.....hab ich rechtliche Handhabe....unser KBI meinte nur :"ich kann dem Ort betreffendem Bürgermeister zwar was schreiben...der sagt mir aber als KBI ........mir sind die Hände gebunden...ich habs angesprochen....aber.....ich kann auch keinen zwingen zur LFKS zu gehen!"

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun........

Ich hatte ja unserer Gemeinde vorgeschlagen diese Zweckvereinbarung zu kündigen.......ist aber das Problem das wir im Jahr 1999 ein neues TSF-W beschafft haben,wo sich beide Gemeinden die Kosten prozentual an Einwohnern geteilt haben....also müsste eine Gemeinde jetzt die andere ausbezahlen..bzw. Geld zurückzahlen welches nicht vorhanden ist.....



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