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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | ||
Autor | Patr8ic 8V., Contwig / Rheinland-Pfalz | 378988 | ||
Datum | 05.01.2007 23:32 MSG-Nr: [ 378988 ] | 15113 x gelesen | ||
Es gibt, zumindest in RLP eine Regelung, wonach der Wehrführer die Qualifikation haben muss, die mit der Gesamtbesatzung aller Fahrzeuge erreicht wird; sprich für eine TSF-Wehr 'reicht' ein Gruppenführer, eine Wehr mit TSF und MTW bräuchte schon Zugführer als Wehrführer. Dem entsprechend wäre also pro Löschgruppe in RLP mindestens ein Gruppenführer notwendig. Ich kann das gar nicht verstehen, warum deine Kameraden nicht auf die entsprechenden Lehrgänfe gehen möchten, bei uns ist jeder froh, der GF und höher absolvieren darf. mkG Dieser Beitrag gibt nur meine Meinung wieder. Besucht die Feuerwehr Contwig | ||||
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