Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge |
Autor | ., Grafenau / Baden-Württemberg | 378989 |
Datum | 05.01.2007 23:32 MSG-Nr: [ 378989 ] | 14794 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Also bei uns ist es durch die Situation das wir noch 2 Gerätehäuser haben (warum gehört ja jetzt hier nicht her) so, das wir Tagsüber mit dem LF16/12 aus Dätzingen mit 1/3 ausrücken und das TLF16/25 aus Döffingen mit 1/3 ausrückt, hierbei wird dann darauf gesetzt das mindestens 1 Gruppenführer dann vor Ort ist, da die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle dann eine Löschgruppe ergeben. Besser kann man denk ich eine AAO nicht mehr optimieren!
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