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in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
RubrikTaktik zurück
ThemaFreischalten von Gebäuden37 Beiträge
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW379010
Datum06.01.2007 05:46      MSG-Nr: [ 379010 ]16866 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Henning KochWie schon von Thomas beschrieben, muss man hier zwingend die jeweiligen Bedingungen beachten!

In vielen typischen Einsatzsituationen reicht es sicher, den betroffenen Bereich über die Sicherungsautomaten freizuschalten. Wenn man erkennt, welche dafür zuständig sind!

Zu beachten sind so Dinge wie: welche Bereiche sind betroffen, welche Anlagen(teile) sind dort vorhanden, von welchen Sicherungen (Automaten oder auch noch Schraubsicherungen?) sind die abgesichert, wieviele (Unter-) Verteilungen sind vorhanden (!), ist eine Verteilung vom Schaden betroffen, ist eine Steigleitung vom Schaden betroffen, ...

Grundsätzlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Hausanschlusssicherungen rausnimmt. IMNSHO sollte jeder FM(SB) darin unterwiesen sein (aber das schaffen wir leider auch nicht).

Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig die Fachleute hinzuziehen.
Wie wird das denn in Dortmund gehandhabt?


MkG Axel


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Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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