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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIst pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz?44 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379023
Datum06.01.2007 11:03      MSG-Nr: [ 379023 ]14883 x gelesen

Hallo Marc,
1.gemeinsamer Fahrzeugpool - ja - mitlerweile gibts das TLF nicht mehr - also Fahrzeuge nur noch TSF - W + TSF
2.Standorte = 2 - 1x in Zwinge - 1x in Silkerode,wobei Silkerode kein "richtiges"Gerätehaus hat,sondern in der ehem. NVA-Kaserne eine Garage + Umkleideraum.
3.Alarmierung generell gemeinsam- da dies so in der Zweckvereinbarung - Wortlaut:
....Einsätze,Übungen und Ausbildung führen beide Ortsgruppen gemeinsam durch....zum einen weil in Silkerode kein GF vorhanden - zum anderen weil eben nicht immer alle Kräfte verfügbar durch z.B.Schichtarbeit,Montage usw....
4.Richtig - auch gernerell weil in Ortsgruppe Silkerode kein ausgebildetet GF ist werden Einsätze gemeinsam gefahren.



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