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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 379023 | ||
Datum | 06.01.2007 11:03 MSG-Nr: [ 379023 ] | 14883 x gelesen | ||
Hallo Marc, 1.gemeinsamer Fahrzeugpool - ja - mitlerweile gibts das TLF nicht mehr - also Fahrzeuge nur noch TSF - W + TSF 2.Standorte = 2 - 1x in Zwinge - 1x in Silkerode,wobei Silkerode kein "richtiges"Gerätehaus hat,sondern in der ehem. NVA-Kaserne eine Garage + Umkleideraum. 3.Alarmierung generell gemeinsam- da dies so in der Zweckvereinbarung - Wortlaut: ....Einsätze,Übungen und Ausbildung führen beide Ortsgruppen gemeinsam durch....zum einen weil in Silkerode kein GF vorhanden - zum anderen weil eben nicht immer alle Kräfte verfügbar durch z.B.Schichtarbeit,Montage usw.... 4.Richtig - auch gernerell weil in Ortsgruppe Silkerode kein ausgebildetet GF ist werden Einsätze gemeinsam gefahren. | ||||
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