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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 379028 | ||
Datum | 06.01.2007 11:18 MSG-Nr: [ 379028 ] | 14869 x gelesen | ||
Hallo, ja, das kann ich dir sagen... Feuerwehr ist in Augen dieser "Kameraden" ein" lästiger Verein", die meisten von den sogenannten Kameraden sind auch in Karnevals-u.Schützenverein...da hat man ja mehr oder weniger keine Pflichten oder eher nur angenehme Aufgaben...bei der Fw ist halt z.T. mehr Verantwortung zu tragen und das will man nicht..... Es stand damals die Wahl einer PF oder eben dieser Zweckvereinbarung beider Gemeinden. Wenn ich damals schon etwas zu sagen gehabt hätte, wäre diese Zweckvereinbarung zum Aufbau einer FF in Silkerode so geschrieben worden..das diese auf sagen wir 10 Jahre begrenzt abgeschlossen werden sollte und nach diesen 10 Jahren die Wehr eigenständig arbeiten kann. Die Feuerwehr war damals noch im (Wieder-)Aufbau.....es gab schon zu DDR-Zeiten also seit ca. 1986-87 keine bestehende Feuerwehr in diesem Ort. Gruß Lars | ||||
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