News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 379032 | ||
Datum | 06.01.2007 11:30 MSG-Nr: [ 379032 ] | 14771 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Ballhause Feuerwehr ist in Augen dieser "Kameraden" ein" lästiger Verein", die meisten von den sogenannten Kameraden sind auch in Karnevals-u.Schützenverein... Dann sollte man diesen "Verein" vielleicht einfach zu machen. Offensichtlich wird er ohnehin nicht benötigt. Und von den Einsatzzahlen her ist es bei Euch ja auch nicht die Wahnsinnsbelastung. Geschrieben von Lars Ballhause Die Feuerwehr war damals noch im (Wieder-)Aufbau.....es gab schon zu DDR-Zeiten also seit ca. 1986-87 keine bestehende Feuerwehr in diesem Ort. Wenn ich die Schilderungen so lese, dan würde ich sagane "zurück in die Zukunft". Dicht machen. geld sparen. Nerven schonen und fertig. Dann wird die Vereinbarung eben dahingehend geändert, daß die heute leistungsfähige gemeinde die Aufgabe für di andere mit übernimmt und daß die Bewohner der anderen Gemeinde natürlich bei interesse in Eurer Feuerwehr Dienst tun können. Dann ist da eine klare Kante drin. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|