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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 379039 | ||
Datum | 06.01.2007 12:31 MSG-Nr: [ 379039 ] | 14769 x gelesen | ||
Geschrieben von Patric Volb Dem entsprechend wäre also pro Löschgruppe in RLP mindestens ein Gruppenführer notwendig. Es soll in RLP Löschgruppen (Orts(teil)feuerwehren) geben, die genau deshalb (selbst)aufgelöst wurden, weil sich keiner mehr fand, der die Lehrgänge machen wollte und um sich als Gruppenführer/Kdt etc. zu betätigen. Auch eine der Folgen der sozialen Veränderungen in Deutschland. Und auch ein Problem, was man zwar schon früh analysiert hat (Gewinnungs- und Erhaltungsproblematik von Führungskräften, vgl. dazu entsprechende Aussagen in der Untersuchung aus BaWü Ende der 80iger/Anfang der 90iger), aber recht wenig bewirkt hat. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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