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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 379046 | ||
Datum | 06.01.2007 13:11 MSG-Nr: [ 379046 ] | 14783 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Ballhause Gut, wobei man die Anzahl d.Alarmierungen nicht zu Rande ziehen darf....kann sich in jedem Jahr/Monat ändern... Klar. Aber es ist nicht so, daß es sich um zwei Wehren mit hohen zweistelligen Einsatzaufkommen handelt, die zukünftig von einer Wehr alleine abgearbeitet werden müßten. Und ich gehe davon aus, daß auch heute beide Wehren im Prinzip bei beiden Einsätzen alarmiert werden. Sprich in der Belastung des einzelnen ist das kein Unterschied. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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