alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIst pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz?44 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379091
Datum06.01.2007 16:55      MSG-Nr: [ 379091 ]14947 x gelesen

Hallo,die Fragen sind ja nicht nicht dumm,für Außenstehende wissen natürlich die Hintergründe nicht.

1.Fakt
Die beiden Gemeinden Zwinge und Silkerode haben eine Zweckvereinbarung geschlossen den Feuerwehrdienst gemeinsam durchzuführen und die Kosten dafür auf die Gemeinden nach EW prozentual zu verteilen .
Also wenn wir Gesamthaushalt von z.B. 6000? / Jahr haben,beteiligt sich Gemeinde Silkerode mit 48% und Gemeinde Zwinge mit 52 % an den Gesamtkosten,da in Zwinge paar EW mehr wohnen.
Wir sind noch alles eigenständige Gemeinden,die lediglich durch eine VG verwaltet werden..aber ansonsten eigenständig arbeiten..keine Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde.

2.Fakt
Es gibt für diese Gemeinschaftswehr nur eine Wehrleitung/Kommando,also fallen weniger Kosten für Aufwandsentschädigungen an.....naja...Peanuts....macht ja nicht den Betrag aus im Jahr...

3.Fakt
Man hat diese Zweckvereinbarung gemacht,wie schon in meinen anderen Postings zu lesen,weil die Gemeinde Silkerode sonst eine Pflichtfeuerwehr hätte stellen müssen...zum anderen um ein neues Fahrzeug im Jahr 1999 zu finanzieren sowie die Feuerwehrarbeit in der Gemeinde Silkerode wieder aufzubauen,da diese hier jahrelang brach gelegen hatte.

Die meisten Kameraden aus Silkerode kenne ich als ich meinen Truppmann 1995 gemacht habe,da haben diese nämlich auch wieder mit Feuerwehr angefangfen.
Nur dann kam 1997 diese Zweckvereinbarung und von dann an ging es eigentlich Jahr für Jahr bergab.
Die Silkeröder Kameraden beteiligten sich nur noch an Lehrgängen wie Sprechfunk,Truppführer,Maschinist und 4 x Atemschutz...das wars.....ab 1999 -2000,als unser alter Wehrführer sich dann langsam zurückzog...ging fast gar nichts mehr...vor dem hatten sie vielleicht noch durch das Alter einen gewissen Respekt.....als ich dann 2004 Wehrführer wurde war ganz Schluss,Beteiligung an Dienstabenden = 0 naja...so 2-3 Kameraden kamen relativ regelmäßig.....
Ich bin dahingehend flexibel...sage wenn die Kameraden mit den Führungskräften aus Zwinge nicht zurechtkommen..soll einer aus eigenen Reihen den Gang zur LFKS gehen und den GF machen..dann können sie ihre Termine für Ausbildungsdienste so legen wie sie das gern hätten...ich muß ich ein wenig danach richten wie ich bzw. meine GF's Zeit haben bzw. von der Arbeit zu Hause sind.

Bei uns ist es üblich jeden 3. Freitag/Monat 20:00 Uhr,das hat den Kameraden aus Silkerode nicht gepasst,mit Begründung man müsse ja Samstag wieder arbeiten,sie wollten gern Donnerstags 19:30 Uhr Dienstabend machen,ich muß Freitags auch wieder arbeiten!!???Von daher kann ich den Terminwunsch relativ schlecht verstehen..zum anderen hat sich gezeigt das am Donnerstagstermin die Beteiligung aus Zwinge abgenommen hat,weil da noch nicht alle von der Arbeit zu Hause sind,gerade diejenigen welche auf Montage sind,erst Do nachts wiederkommen!

Gruß Lars



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.111


Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt