News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen | 379107 | ||
Datum | 06.01.2007 19:44 MSG-Nr: [ 379107 ] | 14845 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lars Ballhause mit GF ist natürlich der Gruppenführer gemeint,welcher auch eine solche Ausbildung besitzt. das ist ja klar - mir ging es darum, ob Du meintest, ob man diese Qualifikation benötigt, um im Einsatz eine Gruppe führen zu können oder ob es um den gelegentlich auch so genannten Verwaltungsposten "Gruppenführer" geht, der mancherorts ähnlich wie "Wehrführer" für kleinere Ortsteilwehren oder einzelne "Übungsgruppen" in größeren Wehren (organisatorische "Löschgruppen") gebraucht wird. Letzteres wäre dann meist ein Wahlamt und trägt oft ordentlich zur allgemeinen Begriffsverwirrung bei. Bei uns gibt es den Begriff "Gruppenführer" auch nur als Einsatzfunktion bzw. Lehrgang. 30km weiter sieht das schon wieder anders aus... Geschrieben von Lars Ballhause Wenn ich also Besatzung 1:5 habe reicht in meinen Augen ein Truppführer nicht aus, da ich ja Staffelbesatzung habe.....also brauch ich Staffel-/Gruppenführer(ist ja die gleiche Ausbildung bzw. Quali)auf dem Fahrzeug...ansonsten muß ich mich ja bei Leitstelle mit 0:6 melden..da ja entsprechender Führer fehlt....? Genau so ist es. Übrigens benötigt auch ein selbstständiger ("taktischer") Trupp, z.B. auf dem RW oder TLF, einen Gruppenführer. Der Lehrgang "Truppführer" befähigt ausdrücklich nicht zum Führen selbstständiger taktischer Einheiten - das steht aber auch alles in der FwDV2! Laut dieser Quelle ist die FwDV 2 auch bei Euch in Thüringen eingeführt und gültig. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|