| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
| Thema | Welche Ausbildungen werden anerkannt? | 29 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 379142 |
| Datum | 07.01.2007 08:35 MSG-Nr: [ 379142 ] | 11883 x gelesen |
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.
2.SanH-Lehrgang der JUH
Feuerwehrdienstvorschrift
Guten Morgen!
Geschrieben von ---Daniel Hermann--- Geschrieben von Henning Koch
"In manchen Fällen wird es so sein, aber in vielen Fällen ist die Sprechfunk-Ausbildung der RD'ler im Umfang deutlich unter den Anforderungen der FwDV2 (mindestens 16 Stunden). Selbst bei Berufsfeuerwehren wird oft weniger ausgebildet."
Hmm... In meiner Sprechfunkberechtigungsurkunde aus dem B2 steht: " ...hat an einer mindestens 27-stündigen Sprechfunkausbildung entsprechend dem hierfür geltenden Muster-Lehrstoffplan mit Erfolg teilgenommen."
Deutlich länger als FwDV 2/2 (Ausbildung der freiwilligen Feuerwehr), oder?
Durchaus, ja.
Oft ist ja auch nicht immer, genau wie beurkunden nicht ausbilden ist ;-)
Gruß,
Henning
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|