| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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| Thema | Welche Ausbildungen werden anerkannt? | 29 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 379145 |
| Datum | 07.01.2007 09:08 MSG-Nr: [ 379145 ] | 11900 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
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2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Mathias Zimmer"nur" nur stammt von Dir - Alexander dürfte damit gemeint haben, dass er den in der Regel erforderlichen EH-Lehrgang vor dem Grundlehrgang evtl. nicht machen muß.
Oder gibt es in der FF einen RA-equivalenten Lehrgang, auf den man den RA Deiner Meinung nach "anrechnen" könnte?
Er hat ja geschrieben, dass er den EH-Lehrgang eventuell nicht machen muss. Aber warum sollte überhaupt der FW-San angerechnet werden? Es gibt keinen Grund dafür da der RA die höherwertigere Ausbildung ist und es keine Tätigkeit bei einer FF gibt bei der zwingend der FW-San vorgeschrieben ist. Verstehst Du was ich meine?
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