alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIst pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz?44 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen379178
Datum07.01.2007 12:42      MSG-Nr: [ 379178 ]14849 x gelesen

ja klar meinte ich die Qualifikation....es handelt sich ja eigentlich wenn man es so will um eine eigenständige Gruppe in einem anderen Ort,auch wenn die Zweckvereinbarung/Satzung von einer gemeinsamen Feuerwehr spricht

Da sowohl nominell als auch praktisch (=Einsätze) eigentlich keine Eigenständigkeit herrscht, würde ich nur wegen einer räumlichen Trennung nicht davon sprechen. Wie ist es denn im Ausbildungsbereich geregelt - getrennt oder zusammen?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf">Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.552


Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt